Alle Arzt- und Zahnarztpraxen, die ihre Leistungen über gesetzliche Krankenkassen abrechnen, sind bereits oder werden in Kürze mit der neuen Telematikinfrastruktur (TI) ausgestattet. Bis zum 30. Juni 2019 ist es für alle Praxen und Kliniken Pflicht an diese zentrale Abrechnungs-Technik angebunden zu sein. Nutzen Sie daher ab jetzt die neue Gesundheitskarte!
Viele Arztpraxen, welche die TI bereits nutzen, berichten jedoch von dem Problem, dass die e-Gesundheitskarten einiger Patienten beim Einlesen immer wieder Fehlermeldungen auslösen.
Der Grund für ein auf der Anzeige erscheinendes „Karte gesperrt“ oder „Gesundheitsanwendung ist gesperrt“ liegt jedoch nicht am neuen System, sondern daran, dass die Patienten noch eine veraltete Karte dabeihaben.
Wenn ein Patient dann nicht innerhalb der folgenden 10 Tage eine gültige Karte vorweisen kann, muss die Behandlung leider in Rechnung gestellt werden.
Nach Angaben der gesetzlichen Krankenkassen haben alle Versicherten bereits eine neue, sogenannte G2-Karte erhalten, welche jedoch offenbar noch nicht von allen genutzt wird. Der Grund dafür ist, dass etliche G1-Karten nach ihrem sichtbaren Gültigkeitsdatum auf der Rückseite erst Ende 2018 ablaufen und die Versicherten diese unwissend weiterhin in der Praxis vorlegen. In technisch modern ausgestatteten Praxen kann der elektronische Datenabgleich demzufolge nur mit Gesundheitskarten der 2. Generation (G2) durchgeführt werden. Das „G2“ befindet sich sichtbar oben rechts auf der Vorderseite der Karte.
Patientinnen und Patienten empfehlen wir zunächst zu überprüfen, ob ihnen die Krankenkasse bereits eine aktuelle Gesundheitskarte zugestellt hat. Ist dies nicht der Fall, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kasse auf und fordern eine neue, gültige Karte sowie einen vorübergehenden Versicherungsnachweis an, um diesen bei Ihrem behandelnden Arzt vorzulegen.